Erwägungsgrund 6 32014R1253
Als wichtigster Umweltparameter der betroffenen Produkte für die Zwecke dieser Verordnung wurde der Energieverbrauch in der Nutzungsphase ermittelt. Der jährliche Stromverbrauch der von dieser Verordnung erfassten Produkte betrug in der Union im Jahr 2010 Schätzungen zufolge 77,6 TWh. Gleichzeitig werden mit diesen Produkten 2570 PJ an Raumheizenergie eingespart. Insgesamt ergibt die Energiebilanz für 2010 bei Ansetzung eines Primärenergie-Umrechnungsfaktors von 2,5 für elektrische Energie 1872 PJ an Primärenergie-Einsparungen. Vorausschätzungen zufolge wird die Energieeinsparung ohne besondere Maßnahmen bis zum Jahr 2025 auf insgesamt 2829 PJ ansteigen.