Erwägungsgrund 9 32014R1253
Die Ökodesign-Anforderungen sollten schrittweise in Kraft treten, damit den Herstellern ein ausreichender Zeitraum für die Anpassung der dieser Verordnung unterliegenden Produkte eingeräumt wird. Bei der Zeitplanung sind die Auswirkungen auf die den Endnutzern und den Herstellern, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, entstehenden Kosten zu berücksichtigen und es ist zu gewährleisten, dass die Umweltleistung von Lüftungsanlagen ohne vermeidbare Verzögerung verbessert wird.