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Da einige der Anlageprodukte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, nicht einfach sind und für Kleinanleger möglicherweise schwer zu verstehen sind, sollte das Basisinformationsblatt gegebenenfalls einen entsprechenden Warnhinweis für den Kleinanleger enthalten. Ein Produkt sollte insbesondere dann als nicht einfach und als schwer zu verstehen gelten, wenn es in zugrunde liegende Vermögensgegenstände investiert, in die Kleinanleger normalerweise nicht anlegen, wenn zur Berechnung der endgültigen Anlagerendite mehrere unterschiedliche Verfahren verwendet werden, wodurch sich die Gefahr von Missverständnissen beim Kleinanleger erhöht, oder wenn die Anlagerendite die Verhaltensmuster der Kleinanleger ausnutzt, indem sie beispielsweise eine verlockende Festverzinsung bietet, auf die eine viel höhere bedingte variable Verzinsung folgt, oder eine iterative Formel.
gegebenenfalls einen Warnhinweis mit folgendem Wortlaut: „Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein…
Kleinanleger sollten die für sie notwendigen Informationen erhalten, um eine fundierte Anlageentscheidungen treffen und unterschiedliche PRIIP vergleichen zu…
Um dem Bedarf von Kleinanlegern gerecht zu werden, muss sichergestellt werden, dass die Informationen über PRIIP richtig, redlich und klar sind und diese…
Die Wertpapierfirmen sollten Kunden oder potenzielle Kunden angemessen über die Art der Finanzinstrumente und die mit der Anlage in diese Instrumente…
Diese Verordnung sollte für alle von der Finanzdienstleistungsbranche aufgelegten Produkte gelten, die Kleinanlegern Investitionsmöglichkeiten bieten,…
Wenn die Europäischen Aufsichtsbehörden die technischen Standards für den Inhalt des Basisinformationsblatts so ausarbeiten, dass die Anlagestrategien und deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.