Erwägungsgrund 9 32014R1302VERORDNUNG (EU) Nr. 1302/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über eine technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lokomotiven und Personenwagen“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/232/EG der Kommission und der Beschluss 2011/291/EU der Kommission sollten daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32014R1299VERORDNUNG (EU) Nr. 1299/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/217/EG und der Beschluss 2011/275/EU sollten daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32014R1304VERORDNUNG (EU) Nr. 1304/2014 DER KOMMISSION vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm“ sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2011/229/EU sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 11 32016D0566BESCHLUSS (EU) 2016/566 DER KOMMISSION vom 11. April 2016 zur Einsetzung der hochrangigen Lenkungsgruppe zur Steuerung des digitalen Seeverkehrssystems und der digitalen Seeverkehrsdienstleistungen sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2009/584/EG
Der Beschluss 2009/584/EG sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0210BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG (2008/210/EG)
Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 14 32004R1993VERORDNUNG (EG) Nr. 1993/2004 DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Portugal (Text von Bedeutung für den EWR)
Dementsprechend sollte die Entscheidung 2001/376/EG aufgehoben werden.