Erwägungsgrund 9 32014R1301VERORDNUNG (EU) Nr. 1301/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Energie“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/284/EG der Kommission und der Beschluss 2011/274/EU der Kommission sollten daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32014R1299VERORDNUNG (EU) Nr. 1299/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/217/EG und der Beschluss 2011/275/EU sollten daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32014R1304VERORDNUNG (EU) Nr. 1304/2014 DER KOMMISSION vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm“ sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2011/229/EU sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 8 32009D0832BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2009 über das Verfahren für Ausnahmeregelungen zu den Ursprungsregeln der Ursprungsprotokolle im Anhang zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit AKP-Staaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/399/EG (2009/832/EG)
Der Beschluss 2000/399/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32008D0212BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG (2008/212/EG)
Der Beschluss 2006/57/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 6 32014R1175VERORDNUNG (EU) Nr. 1175/2014 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 823/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 823/2010 sollte daher aufgehoben werden.