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Grünland mit großer biologischer Vielfalt variiert je nach Klimazone und kann u. a. Heiden, Weiden, Wiesen, Savannen, Steppen, Buschland, Tundra und Prärien einschließen. Diese Flächen entwickeln beispielsweise in Bezug auf den Überschirmungsgrad und die Intensität der Beweidung und der Mahd unterschiedliche Eigenschaften. Für die Zwecke des Artikels 7b Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 98/70/EG und des Artikels 17 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2009/28/EG ist es daher angebracht, eine weit gefasste Definition des Begriffs „Grünland“ zu verwenden.
kein Grünland bleiben würde und das artenreich und nicht degradiert ist (künstlich geschaffenes Grünland) und für das die zuständige Fachbehörde eine große…
kein Grünland bleiben würde und das artenreich und nicht degradiert ist (künstlich geschaffenes Grünland) und für das die zuständige Fachbehörde eine große…
Unbeschadet des Artikels 3 gelten Grünlandbestände in den folgenden geografischen Verbreitungsgebieten in der Europäischen Union stets als Grünland mit großer…
Gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe c Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/28/EG und Artikel 7b Absatz 3 Buchstabe c Unterabsatz 2 der Richtlinie 98/70/EG legt die…
„Natürliches Grünland mit großer biologischer Vielfalt“ bezeichnet Grünland,
In den Richtlinien 98/70/EG und 2009/28/EG wird zwischen natürlichem und künstlich geschaffenem Grünland mit großer biologischer Vielfalt unterschieden, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.