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Darüber hinaus sollte es verboten sein, für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen oder Vermittlungsdienste, im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Flugturbinenkraftstoffen und Additiven bereitzustellen.
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen und…
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang…
unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und…
für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien Finanzmittel oder Finanzhilfe, einschließlich Finanzderivaten, sowie…
Folgender Artikel wird in den Beschluss 2013/255/GASP eingefügt: (1) Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Flugturbinenkraftstoff und…
unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Gütern und Technologien,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.