Erwägungsgrund 1 32014R1323
Mit der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates werden die meisten der im Beschluss 2013/255/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates werden die meisten der im Beschluss 2013/255/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.