Erwägungsgrund 9 32014R1351
Da diese Maßnahmen in den Geltungsbereich des Vertrags fallen, ist nach Erlass des Beschlusses 2014/933/GASP eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um seine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Verordnung (EU) Nr. 692/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —