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Am 18. Dezember 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/933/GASP angenommen, mit dem der Beschluss 2014/386/GASP durch die Aufnahme des Verbots aller ausländischen Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol geändert wird. Mit jenem Beschluss werden auch Dienstleistungen verboten, die direkt mit dem Investitionsverbot in Zusammenhang stehen, sowie Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten, einschließlich im maritimen Sektor, und in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven auf der Krim oder in Sewastopol erbracht werden. Das bereits bestehende Ausfuhrverbot für Güter und Technologien in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven wird ausgeweitet.
Am 30 Juli 2014 nahm der Rat den Beschluss 2014/507/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP an, um ein Verbot von neuen Investitionen in die…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2014/386/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt, insbesondere Beschränkungen für…
Mit dem Beschluss (GASP) 2025/397 beschränkt die Ausfuhr bestimmter Waren und Technologien, die ebenfalls durch die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 beschränkt…
Der Rat erließ am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP über Beschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol und über die direkte oder…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates werden bestimmte Maßnahmen umgesetzt, die im Beschluss 2014/512/GASP des Rates vorgesehen sind. Zu diesen…
Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation, Energie oder Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen, sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.