Verordnung (EU) Nr. 1385/2014 des Rates vom 15. Dezember 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)
Am 28. August 2014 wurde ein neues Protokoll zum Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert. Durch das Protokoll werden den Schiffen der Union Fangmöglichkeiten in der Fischereizone eingeräumt, die der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Republik Kap Verde untersteht.
Erwägungsgrund 2 32014R1385
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