Verordnung (EU) Nr. 1385/2014 des Rates vom 15. Dezember 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde)
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht das Protokoll dessen vorläufige Anwendung ab dem Datum seiner Unterzeichnung vor. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Datum gelten —
Erwägungsgrund 6 32014R1385
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