Erwägungsgrund 4 32014R1385
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Zeit der Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.
Die Methode der Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Zeit der Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.