Erwägungsgrund 2 32014R0186
Für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Oxadiargyl und Warfarin wurden innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von drei Jahren keine Anträge auf Erneuerung der Genehmigung gestellt.
Für die Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Oxadiargyl und Warfarin wurden innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von drei Jahren keine Anträge auf Erneuerung der Genehmigung gestellt.