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Um den Verwaltungsaufwand für die Empfängereinrichtungen zu reduzieren, sollte konkret festgelegt werden, wie lange die Verwaltungsbehörden nach Geltendmachung von Ausgaben oder nach Abschluss eines Vorhabens verpflichtet sind, die Verfügbarkeit von Dokumenten für Vorhaben zu gewährleisten. Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sollte sich die Frist für die Aufbewahrung von Dokumenten nach der Höhe der förderungswürdigen Gesamtkosten eines Vorhabens richten.
Die Verwaltungsbehörde sorgt dafür, dass der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof auf Anfrage alle Dokumente im Zusammenhang mit Ausgaben, die aus dem…
Unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen sorgt die Verwaltungsbehörde dafür, dass der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof auf Anfrage…
Um den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten zu reduzieren, sollte konkret festgelegt werden, wie lange nach Geltendmachung von Ausgaben oder nach Abschluss…
Die Verwaltungsbehörde bewahrt die für die Bewertung und Berichterstattung erforderlichen Informationen, einschließlich der in Artikel 40 genannten…
Alle Unterlagen, die ein bestimmtes Programm betreffen, sind von dem begünstigten Land mindestens drei Jahre nach Abschluss des Programms aufzubewahren. Diese…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle wesentlichen Unterlagen, einschließlich der Projektgenehmigungen und des Ergebnisses der Projektbeurteilung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.