Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
Ein bestimmter Betrag der Mittel aus dem EFRE, dem ESF+ und dem Kohäsionsfonds sollte der Europäischen Stadtinitiative zugewiesen werden, die im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung von der Kommission durchgeführt werden sollte.
Erwägungsgrund 82 32021R1060Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen