Erwägungsgrund 9 32014R0248
Angesichts des übergeordneten Ziels einer koordinierten und integrierten Umstellung sollte die Übergangsfrist sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für SEPA-Lastschriften gelten. Unterschiedliche Übergangsfristen für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften würden bei Verbrauchern, Zahlungsdienstleistern, KMU und anderen Zahlungsdienstnutzern für Verwirrung sorgen.