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Um die Klarheit und Transparenz des Unionsrechts für aromatisierte Weinerzeugnisse sicherzustellen, sollten die unter dieses Recht fallenden Erzeugnisse, die Kriterien für die Herstellung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen und insbesondere die Verkehrsbezeichnung klar festgelegt werden. Zudem sollten Sondervorschriften über freiwillige Herkunftsangaben in Ergänzung zu den Angaben nach der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 festgelegt werden. Durch solche Vorschriften wird sichergestellt, dass alle Herstellungsstufen erfasst sind und die Verbraucher geschützt und ordnungsgemäß informiert werden.
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung…
Aromatisierte Weinerzeugnisse sind für die Verbraucher, die Hersteller und den Agrarsektor in der Union von großer Bedeutung. Die aromatisierte Weinerzeugnisse…
Im Sinne einer Qualitätspolitik und zur Erhaltung der hohen Qualität von aromatisierten Weinerzeugnissen mit geografischer Angabe sollten die Mitgliedstaaten…
Aromatisierte Weinerzeugnisse sollten nach bestimmten Regeln und Einschränkungen erzeugt werden, die gewährleisten, dass den Erwartungen der Verbraucher in…
Die Beschreibung, Bezeichnung und Aufmachung der unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse des Weinsektors können entscheidende Auswirkungen auf ihre…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 122/94 der Kommission haben sich bei der Regelung des Sektors aromatisierte Weine,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.