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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Erklärung der Kommission zur Kodifizierung Die Annahme der vorliegenden Verordnung wird eine erhebliche Anzahl von Änderungen an den betroffenen Rechtsakten nach sich ziehen. Um die Lesbarkeit der betroffenen Rechtsakte zu verbessern, wird die Kommission, sobald diese Verordnung angenommen ist, so rasch wie möglich, spätestens aber am 30. September 2014 eine Kodifizierung dieser Rechtsakte vorschlagen. Erklärung der Kommission zu delegierten Rechtsakten Im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung weist die Kommission auf die von ihr unter Nummer 15 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eingegangene Verpflichtung hin, dem Parlament umfassende Informationen und Unterlagen zu ihren Sitzungen mit nationalen Sachverständigen im Rahmen der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte durch die Kommission zur Verfügung zu stellen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.