Erwägungsgrund 12 32001R0257
Die mit dieser finanziellen Unterstützung durchgeführten Projekte und Programme müssen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Türkei, zur Förderung der Achtung der Menschenrechte und der Respektierung und des Schutzes der bestehenden Minderheiten, zur Reform ihrer Entwicklungspolitiken und zur Umstrukturierung ihrer Verwaltungen und ihres Rechtssystems beitragen, um diese Grundsätze zu gewährleisten.