Erwägungsgrund 4 32014R0264
Am 6. Oktober 2009 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer als Bindemittel/Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln eingereicht. Der Antrag wurde gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.