Erwägungsgrund 5 32014R0264
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff und kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer als Bindemittel/Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln bei den vorgeschlagenen Verwendungen wahrscheinlich keine Sicherheitsbedenken aufwirft.