Erwägungsgrund 6 32014R0264
Es ist technisch erforderlich, einer cellulosehaltigen Formulierung in Nahrungsergänzungsmitteln Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer zuzusetzen. Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer verbessert die Filmhärte, erhöht die Anwendungsraten des Überzugmittels und fördert die Filmhaftung. Außerdem ermöglicht es einen kontinuierlichen Überzugsprozess und verringert somit die Dauer dieses Prozesses. Daher sollte die Verwendung dieses Zusatzstoffes als Überzugmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen und Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer die E-Nummer E 1208 zugeteilt werden.