Gesetze
Gesetz wird geladen …
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) wurde 1990 vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Lebensmittel“ bewertet . Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) nahm in ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 1. Juli 2020 eine Neubewertung der Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff vor und betrachtete die Ausweitung seiner Verwendung auf Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in Form von Komprimaten und überzogenen Tabletten. In diesem Gutachten gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass eine solche Ausweitung der Verwendung bei den beantragten zulässigen Höchstgehalten und der empfohlenen Verzehrmenge keinen Anlass zu Sicherheitsbedenken geben dürfte.
Am 29. Oktober 2018 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff in Lebensmitteln für besondere…
Die Zulassung der Verwendung von Polyvinylpyrrolidon (E 1201) als Lebensmittelzusatzstoff unter der Kategorie 13.2 — „Diätetische Lebensmittel für besondere…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer bei der Verwendung als…
Polyvinylpyrrolidon (E 1201) muss bei der Herstellung von Tabletten für besondere medizinische Zwecke aus technologischen Gründen zugesetzt werden, damit sich…
Am 15. März 2017 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Polyvinylpyrrolidon (E 1201) für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in Tafelsüßen in Tablettenform…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.