Erwägungsgrund 8 32014R0269
Das Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass den bezeichneten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen die Gründe für ihre Aufnahme in die Liste mitgeteilt werden, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wird eine Stellungnahme abgegeben oder werden wesentliche neue Beweise vorgelegt, so sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Stellungnahmen überprüfen und die betreffende Person, Einrichtung oder Organisation entsprechend unterrichten.