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1. Spätestens am Ende des Gastages D+1 stellt der Fernleitungsnetzbetreiber jedem Netznutzer Informationen über eine vorläufige Mengenzuweisung für seine Ein- und Ausspeisungen am Gastag D und über eine vorläufige tägliche Ausgleichsenergiemenge zur Verfügung.
Beim Basisfall und bei der Variante 1 der Modelle für die Informationsbereitstellung wird das gesamte in das Verteilernetz eingespeiste Gas mengenmäßig zugeteilt.
Bei der Variante 2 des Modells für die Informationsbereitstellung müssen die nicht täglich gemessenen Ausspeisungen der Prognose der nicht täglich gemessenen Ausspeisungen eines Netznutzers entsprechen, die am Vortag übermittelt wurde.
Bei der Variante 1 des Modells für die Informationsbereitstellung gelten die vorläufige Mengenzuweisung und die vorläufige tägliche Ausgleichsenergiemenge als endgültige Mengenzuweisung und als die endgültige Ausgleichsenergiemenge.
2. Gilt eine Interimsmaßnahme gemäß den Artikeln 47 bis 51, können eine vorläufige Mengenzuweisung und eine vorläufige tägliche Ausgleichsenergiemenge innerhalb von drei Gastagen nach dem Gastag D mitgeteilt werden, falls es technisch oder netztechnisch nicht möglich wäre, Absatz 1 nachzukommen.
3. Der Fernleitungsnetzbetreiber teilt jedem Netznutzer die endgültige Mengenzuweisung für seine Ein- und Ausspeisungen sowie die endgültige Ausgleichsenergiemenge innerhalb eines Zeitraums mit, der in den geltenden nationalen Vorschriften festgelegt ist.
„Variante 1“ das Modell für die Informationsbereitstellung, bei dem die Informationen über die nicht täglich gemessenen und die täglich gemessenen Ausspeisungen…
der Fernleitungsnetzbetreiber den jeweiligen Netznutzern die Nachricht über die verarbeiteten Mengen bis spätestens 12:30 UTC (Winterzeit) bzw. 11:30 UTC…
ist ab einer bestimmten Anfangszeit bis zu einer bestimmten Endzeit für die Stunden des Gastages eine notifizierte stündliche Menge anzuwenden, wobei diese für…
Am Gastag D-1 stellt der Fernleitungsnetzbetreiber den Netznutzern eine Prognose für ihre nicht täglich gemessenen Ausspeisungen für den Gastag D bis spätestens…
1. Wird die Variante 1 des Modells für die Informationsbereitstellung angewendet, stellt der Fernleitungsnetzbetreiber am Gastag D den Netznutzern mindestens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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