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In Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sollten einige technische Korrekturen vorgenommen werden, damit es in Artikel 54 Absätze 1 und 3 in Bezug auf die gemäß Artikel 80 Absatz 1 zu entrichtenden Gebühren nicht zu inhaltlichen Wiederholungen kommt.
Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist daher entsprechend zu ändern —
Artikel 34 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sollte dahingehend geändert werden, dass der Querverweis auf Artikel 30 berichtigt wird.
In den Verordnungen (EU) Nr. 228/2013 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten ebenfalls technische Änderungen vorgenommen…
Die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend aktualisiert werden —
Artikel 66 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sollte dahingehend geändert werden, dass der Querverweis auf Artikel 67 berichtigt wird.
Die Verordnungen (EG) Nr. 754/2009, (EU) Nr. 43/2012 und (EU) Nr. 44/2012 sollten daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.