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In Artikel 93 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist zu präzisieren, dass die in diesem Artikel vorgesehene Abweichung nur vorbehaltlich der einzelstaatlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten gilt.
Die Mitgliedstaaten können Abweichungen von Absatz 2 gestatten, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Die Mitgliedstaaten prüfen…
Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen oder Abweichungen von dieser Verordnung bzw. den damit verbundenen Zertifizierungsspezifikationen beschließen, in dem sie…
Daher ist für das Jahr 2008 von der Verordnung (EG) Nr. 327/98 abzuweichen.
Alle Mengen, die gemäß Artikel 16 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf andere Mitgliedstaaten übertragen werden, sowie alle Mengen, die gemäß den…
In Artikel 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist zu präzisieren, dass die Richtlinie 98/8/EG unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr.…
Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von dieser Richtlinie zulassen, und zwar für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.