Erwägungsgrund 3 32024R2509
Unter Berücksichtigung der im Zuge der Umsetzung der Haushaltsordnung für den Haushaltsplan gewonnenen Erfahrungen und nach der Annahme der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates sollten bestimmte gezielte Änderungen vorgenommen werden, um diese Haushaltsordnung an den neuen Rechtsrahmen und an die Erfordernisse eines effizienten Krisenmanagements anzupassen und um den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu verbessern. Darüber hinaus sollten gezielte Vereinfachungen, technische Aktualisierungen und Berichtigungen vorgenommen werden.