Erwägungsgrund 10 32014R0361
Die Mitgliedstaaten benötigen für Druck und Verteilung der Dokumente einige Zeit. In der Zwischenzeit sollten die Verkehrsunternehmen weiterhin die in der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 der Kommission vorgesehenen Dokumente verwenden können, auf denen anzugeben ist, dass sie den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 Rechnung tragen.