Erwägungsgrund 8 32014R0361
Im Interesse der Transparenz und der Klarheit sollten sämtliche Musterdokumente, die durch die Verordnung (EG) Nr. 2121/98 vom 2. Oktober 1998 mit Durchführungsvorschriften zu den Verordnungen (EWG) Nr. 684/92 und (EG) Nr. 12/98 des Rates hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen festgelegt sind, an die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftomnibussen angepasst werden.