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Zweck des Austauschs von Informationen über Ereignisse sollte sein, Unfälle und Störungen in der Luftfahrt zu verhindern. Es sollte dabei nicht um die Klärung von Schuld- und Haftungsfragen oder um einen Benchmarking-Vergleich der erreichten Sicherheitsstandards gehen.
Informationen über Ereignisse sollten innerhalb der Union ausgetauscht werden, um die Ermittlung tatsächlicher oder potenzieller Gefahren zu verbessern. Ferner…
Die Erfassung von Ereignismeldungen dient ausschließlich der Verhütung von Unfällen und Störungen, nicht der Klärung von Schuld- oder Haftungsfragen.
Um eine bessere Verhütung von Unfällen und Störungen in der Luftfahrt sicherzustellen, sollte sich die EASA in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der…
Ziel dieser Verordnung ist die Verbesserung der Flugsicherheit, indem ein hohes Niveau hinsichtlich Effizienz, Zweckmäßigkeit und Qualität europäischer…
Die in den Ereignismeldungen enthaltenen Informationen sollten analysiert und Sicherheitsrisiken herausgearbeitet werden. Gegebenenfalls angezeigte Maßnahmen…
Einziges Ziel von Sicherheitsuntersuchungen sollte die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen sein, ohne Klärung der Schuld- oder Haftungsfrage.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.