Erwägungsgrund 4 32014R0432
Auf ihrer zweiten Jahrestagung 2014 hat die Regionale Fischereiorganisation für den Südpazifik (im Folgenden „SPFO“) Fangmöglichkeiten bestehend aus einer zulässigen Gesamtfangmenge (im Folgenden „TAC“) für Bastardmakrele angenommen. Darüber hinaus hat die SPFO den spezifischen Bereich neu definiert, in dem Aufwands- und Fangbeschränkungen für Grundfischereien ab dem 4. Mai 2014 gelten werden. Diese Bestimmungen sollten in EU-Recht umgesetzt werden.