Art. 2 Nr. 10 32014R0468Begriffsbestimmungen
„NCA in enger Zusammenarbeit“ : eine NCA, die von einem teilnehmenden Mitgliedstaat in enger Zusammenarbeit gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen…
Art. 110 Abs. 2 32014R0468Bestimmung der Bedeutung von Kreditinstituten im Rahmen der engen Zusammenarbeit
Eine NCA in enger Zusammenarbeit stellt sicher, dass die in Teil IV festgelegten Verfahren in Bezug auf in ihrem Mitgliedstaat niedergelassene beaufsichtigte…
Art. 111 Abs. 2 32014R0468Gemeinsame Verfahren im Rahmen der engen Zusammenarbeit
Eine NCA in enger Zusammenarbeit stellt sicher, dass die in Teil V festgelegten Verfahren in Bezug auf in ihrem Mitgliedstaat niedergelassene beaufsichtigte…
Erwägungsgrund 19 32026R0697VERORDNUNG (EU) 2026/697 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über die Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden, die für die Durchsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zuständig sind
Um sicherzustellen, dass die von der koordinierten Aktion betroffenen Durchsetzungsbehörden über alle für die Kommunikation, Zusammenarbeit und Koordinierung…