Art. 149 Abs. 1 32014R0468Fortsetzung bestehender Verfahren
Sofern die EZB nichts anderes beschließt, gelten die in Artikel 48 festgelegten Verfahren, wenn eine NCA vor dem 4. November 2014 ein Aufsichtsverfahren für das…
Art. 45 Abs. 3 32014R0468Beginn der direkten Beaufsichtigung durch die EZB
Die EZB übermittelt den betreffenden NCAs Kopien der in Absatz 1 genannten Beschlüsse.
Art. 1 Nr. 9 32026D0564BESCHLUSS (EU) 2026/564 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Februar 2026 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zu Verschmelzungen, Spaltungen und dem Erwerb wesentlicher Beteiligungen (EZB/2026/5)
„in Ausübung der nach dem Unionsrecht übertragenen Aufsichtsbefugnisse gefasster Beschluss“ a) ein Aufsichtsbeschluss; b) die Genehmigung einer positiven…
Art. 1 Nr. 1 32019D0004„Im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehende Beschlüsse“: die von der EZB erlassenen Beschlüsse im Rahmen der Ausübung der ihr nach nationalem Recht…
Art. 147 Abs. 2 32014R0468Beginn der direkten Beaufsichtigung durch die EZB, wenn die EZB ihre Aufgaben erstmals wahrnimmt
Unbeschadet des Absatzes 1 richtet die EZB, falls sie die ihr übertragenen Aufgaben vor dem 4. November 2014 wahrzunehmen beginnt, einen Beschluss an das…