Art. 4 Abs. 4 32014R0806VERORDNUNG (EU) Nr. 806/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
Für Abwicklungsverfahren, die zum Geltungsbeginn des in Absatz 2 genannten Beschlusses noch laufen, gilt diese Verordnung weiter.
Art. 26 Abs. 4 32023R2844VERORDNUNG (EU) 2023/2844 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit
Die Artikel 3 und 4 gelten für Verfahren, die ab dem in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannten Tag eingeleitet werden.
Art. 39 Abs. 1 32021R1147VERORDNUNG(EU) 2021/1147DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Die vorliegende Verordnung lässt die Weiterführung oder Änderung der betreffenden Maßnahmen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 eingeleitet werden,…
Art. 33 Abs. 1 32021R1148VERORDNUNG (EU) 2021/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
Die vorliegende Verordnung lässt die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 eingeleitet wurden, unberührt;…