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Die EZB hat die Verordnung (EU) Nr. YYY/2014 (EZB/2014/17) erlassen, um die Verfahren zur Ausübung der jeweiligen Aufsichtsaufgaben durch die EZB, die nationalen zuständigen Behörden und die nationalen benannten Behörden gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 näher festzulegen. Die Verordnung (EU) Nr. YYY/2014 (EZB/2014/17) enthält Bestimmungen zum Verfahren für die Verhängung von Verwaltungssanktionen durch die EZB und die nationalen zuständigen Behörden im Bereich der Aufsicht.
In der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 sollte klargestellt werden, dass diese nur auf die Verhängung von Sanktionen durch die EZB bei der Ausübung ihrer nicht die…
Um eine einheitliche Regelung für die Verhängung von Sanktionen durch die EZB bei der Ausübung ihrer Aufsichtsaufgaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013…
Gestützt auf ihre Befugnisse zur Durchführung der ihr durch die Verträge zugewiesenen Aufsichtsaufgaben nach Artikel 34 des Protokolls (Nr. 4) über die Satzung…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 wurden der EZB einige Aufsichtsaufgaben übertragen und sie wurde ermächtigt, gegen von ihr beaufsichtigte Kreditinstitute…
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 der Europäischen Zentralbank (EZB/1999/4) angewendet, um Sanktionen in ihren…
Gemäß Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 kann die EZB für die Zwecke der Wahrnehmung der ihr durch die genannte Verordnung übertragenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.