Erwägungsgrund 10 32014R0505
Malzgetränke sind Nischenprodukte, die eine Alternative zu Produkten bieten, für die die Verwendung von Zuckerkulören gegenwärtig zugelassen ist (d. h. aromatisierte Getränke und Bier). Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Zulassung der Verwendung von Zuckerkulören in Malzgetränken mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesamtexposition gegenüber Zuckerkulören verbunden wäre.