Erwägungsgrund 3 32014R0505
Zuckerkulöre sind Lebensmittelfarbstoffe, die derzeit zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt sind. Diese Zulassung berücksichtigt die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI), die 1987, 1990 und 1996 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel festgelegt wurde.