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Malzgetränke sind Nischenprodukte, die eine Alternative zu Produkten bieten, für die die Verwendung von Zuckerkulören gegenwärtig zugelassen ist (d. h. aromatisierte Getränke und Bier). Es ist daher nicht davon auszugehen, dass die Zulassung der Verwendung von Zuckerkulören in Malzgetränken mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesamtexposition gegenüber Zuckerkulören verbunden wäre.
Malzgetränke zeichnen sich ebenso wie Bier dadurch aus, dass im Endprodukt kein Malz als solches enthalten ist; außerdem bestehen Ähnlichkeiten bezüglich der…
Bier ist in den Rechtsvorschriften der Union nicht definiert, und die nationalen Definitionen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Folglich…
Am 4. Juni 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Zuckerkulören (E 150a-d) in Malzgetränken gestellt; dieser wurde den Mitgliedstaaten gemäß…
Zucker und aus Zucker hergestellte Farbmittel (gebräunter Zucker) dürfen nur bei der Bereitung von solchem Bier verwendet werden, dessen Würze mit reiner…
Da diese Erzeugnisse optisch nicht ansprechend sind, ist die Verwendung bestimmter Lebensmittelfarbstoffe erforderlich. Die Verwendung von Süßungsmitteln ist…
Daher sollte die Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in den brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Getränken in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.