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Malzgetränke zeichnen sich ebenso wie Bier dadurch aus, dass im Endprodukt kein Malz als solches enthalten ist; außerdem bestehen Ähnlichkeiten bezüglich der Technologie und der erforderlichen Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Bier. Zuckerkulöre sind erforderlich, um eine im Herstellungsverfahren beeinträchtigte durchgängige Farbe wiederherzustellen und/oder um aus hellem Malz hergestellte Malzgetränke visuell ansprechender zu machen. Röstmalz kann nicht zum Erzeugen der dunklen Farbe verwendet werden, da es einen für diese Produkte nicht geeigneten markanten Geschmack verleiht.
Malzgetränke sind Nischenprodukte, die eine Alternative zu Produkten bieten, für die die Verwendung von Zuckerkulören gegenwärtig zugelassen ist (d. h.…
Bier ist in den Rechtsvorschriften der Union nicht definiert, und die nationalen Definitionen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Folglich…
Da diese Erzeugnisse optisch nicht ansprechend sind, ist die Verwendung bestimmter Lebensmittelfarbstoffe erforderlich. Die Verwendung von Süßungsmitteln ist…
Zucker und aus Zucker hergestellte Farbmittel (gebräunter Zucker) dürfen nur bei der Bereitung von solchem Bier verwendet werden, dessen Würze mit reiner…
Bei der Bereitung von Bier dürfen, soweit im § 9 Abs. 7 und 8 des Gesetzes nicht Ausnahmen vorgesehen sind, nur die im § 9 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes…
: Zugesetzte Menge, Rückstände nicht nachweisbar. 14.2 Alkoholische Getränke, einschließlich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.