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Zuckerkulöre sind Lebensmittelfarbstoffe, die derzeit zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt sind. Diese Zulassung berücksichtigt die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI), die 1987, 1990 und 1996 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel festgelegt wurde.
Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) sind Lebensmittelfarbstoffe, die derzeit zugelassen und in Anhang II der…
Mit der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel…
Die Lebensmittelzusatzstoffe, die derzeit nach der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in…
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelten die Höchstmengen der Farbstoffe für die Mengen des färbenden Grundbestandteils in der…
„zugelassener Lebensmittelzusatzstoff“ : vor dem 20. Januar 2009 zugelassener und in der Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.…
Am 4. Juni 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Zuckerkulören (E 150a-d) in Malzgetränken gestellt; dieser wurde den Mitgliedstaaten gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.