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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gab am 3. Februar 2011 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Zuckerkulören als Lebensmittelzusatzstoffe ab. In dieser Stellungnahme legte die Behörde eine Gruppen-ADI von 300 mg/kg Körpergewicht/Tag fest. Innerhalb dieser Gruppen-ADI wurde für E 150c, Ammoniak-Zuckerkulör, eine gesonderte ADI von 100 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die voraussichtliche Exposition durch Nahrung bei Kindern und Erwachsenen die ADI für einfache Zuckerkulör (E 150a), Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c) und Ammonsulfit-Zuckerkulör (E 150d) überschreiten könnte.
Am 3. Dezember 2012 gab die Behörde eine Erklärung mit einer detaillierteren Expositionsbewertung für die Zuckerkulöre E 150a, E 150c und E 150d ab und kam zu…
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelten die Höchstmengen der Farbstoffe für die Mengen des färbenden Grundbestandteils in der…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Die Behörde gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) als…
Die Behörde gab am 27. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser…
In Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für „E 150a-d“ in der Lebensmittelunterkategorie 14.2.1 „Bier und Malzgetränke“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.