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Die Behörde gab am 27. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Gelborange S als Lebensmittelzusatzstoff ab . In dieser Stellungnahme empfiehlt die Behörde, die ADI für Gelborange S (E 110) von 2,5 auf 1 mg/kg Körpergewicht/Tag zu senken. Außerdem ist die Behörde der Ansicht, dass die verfeinerten Expositionsschätzungen (Stufe 3) bei Kindern, die viel davon verzehren, allgemein deutlich über der geänderten vorläufigen ADI von 1 mg/kg Körpergewicht/Tag liegen. Es ist daher angebracht, die Verwendungsbedingungen und Verwendungsmengen für Gelborange S (E 110) zu ändern, um sicherzustellen, dass die von der Behörde empfohlene neue vorläufige ADI nicht überschritten wird.
Die Behörde gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der Sicherheit von Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) als…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) gab am 23. September 2009 eine Stellungnahme bezüglich der Neubewertung der…
Im September 2009 genehmigte die Behörde wissenschaftliche Gutachten für Gelborange S (E 110) , Chinolingelb (E 104) und Cochenillerot A (E 124) . Ausgehend von…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Im Januar 2008 genehmigte die Behörde ein Gutachten zu Lycopin , in dem sie eine zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 0,5 mg/kg KG/Tag…
Aufgrund der beiden Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses vom 19. September 1997 und vom 4. Juni 1998 bestehen gegenwärtig Zweifel, ob…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.