Art. 65 32014R0508Spezifische Ziele
Die Unterstützung unter diesem Kapitel trägt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele im Rahmen der Priorität der Union gemäß Artikel 6 Absatz 5 bei.
Art. 45 32014R0508Spezifische Ziele
Die Unterstützung unter diesem Kapitel trägt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele im Rahmen der Priorität der Union gemäß Artikel 6 Absatz 2 bei.
Art. 24 32014R0508Spezifische Ziele
Die Unterstützung unter diesem Kapitel trägt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele im Rahmen der Priorität der Union gemäß Artikel 6 Absatz 1 bei.
Art. 79 Abs. 1 32014R0508Spezifische Ziele
Die Unterstützung nach diesem Kapitel trägt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele im Rahmen der Priorität der Union gemäß Artikel 6 Absatz 6 bei; dies…
Art. 40 32013R1380Als Beitrag zur Verwirklichung der in Artikel 2 genannten Ziele kann eine finanzielle Unterstützung der Union gewährt werden.