Erwägungsgrund 40 32013R1380
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtigt werden, Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für Bestände in Unionsgewässern zu erlassen, die ausschließlich für Fischereifahrzeuge der Union unter ihrer Flagge gelten.
Die Mitgliedstaaten sollten ermächtigt werden, Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für Bestände in Unionsgewässern zu erlassen, die ausschließlich für Fischereifahrzeuge der Union unter ihrer Flagge gelten.