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Die Zielsetzungen der GFP würden unterminiert, wenn finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF an Betreiber gehen würde, die die Bedingungen der Erhaltung der biologischen Meeresschätze im öffentlichen Interesse ex-ante nicht erfüllen. Daher sollten Anträge von Betreibern nur unter der Bedingung für Finanzierung aus dem EMFF zulässig sein, dass die betreffenden Betreiber innerhalb einer bestimmten Zeit vor Einreichen eines Antrags auf Unterstützung keinen schweren Verstoß, keine Straftat oder keinen Betrug begangen haben und nicht an Einsatz, Verwaltung oder Besitz von Fischereifahrzeugen beteiligt waren, die in der Liste der Union der Fischereifahrzeuge geführt werden, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) betreiben, oder von Schiffen, die unter der Flagge eines Landes fahren, das nach dieser Verordnung als nichtkooperierendes Drittland gilt.
Im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist die finanzielle Unterstützung der Union im Rahmen des EMFF von der Einhaltung der GFP-Regeln durch die…
Das Erreichen der Zielsetzungen der GFP würde ebenfalls beeinträchtigt, wenn die finanzielle Unterstützung der Union an Mitgliedstaaten gezahlt würde, die ihren…
Die finanzielle Unterstützung der Union sollte davon abhängig gemacht werden, dass sich die Mitgliedstaaten und die Betreiber, einschließlich der Schiffseigner,…
Der Antrag eines Betreibers ist für einen bestimmten Zeitraum, der gemäß Absatz 4 dieses Artikels festgelegt wird, unzulässig, wenn die zuständige Behörde…
Der Anwendungsbereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sollte die Unterstützung der GFP für die Erhaltung der lebenden Meeresressourcen, für…
Angesichts der Probleme bei der Entwicklung der Fangindustrie und ihrem Management sowie der begrenzten Finanzmittel der Mitgliedstaaten können die Ziele der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.