Erwägungsgrund 10 32014R0508
Eine bessere Integration von Umweltbelangen in die GFP ist von entscheidender Bedeutung, wenn Ziele und Vorhaben der Umweltpolitik der Union und der Strategie Europa 2020 erreicht werden sollen. Die GFP zielt darauf ab, eine Nutzung der lebenden Meeresressourcen zu erreichen, welche die Bestände nach Möglichkeit bis 2015, spätestens jedoch bis 2020 oberhalb des Niveaus des höchstmöglichen Dauerertrags wieder herstellt und erhält. Die GFP sollte den Vorsorge- und den Ökosystemansatz im Fischereimanagement verfechten. Der EMFF sollte daher zum Schutz der Meeresumwelt gemäß der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beitragen.