Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es sollten Vorschriften festgelegt werden, nach denen im Fall einer vorübergehenden Einstellung der Fischereitätigkeit Entschädigungen und Ausgleichszahlungen an Fischer und Eigner von Fischereifahrzeugen geleistet werden, falls eine solche Einstellung eine unmittelbare Folge bestimmter Erhaltungsmaßnahmen — ausgenommen Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten in der Fischerei —, in bestimmten unionsweiten oder nationalen Fischereibewirtschaftungsplänen vorgesehen oder Folge der Nichterneuerung von nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen oder von Protokollen zu solchen Abkommen ist; solche Vorschriften sollten ebenso im Fall einer dauerhaften Einstellung der Fischereitätigkeit festgelegt werden.
Als Beitrag zur Umstrukturierung sollte die Möglichkeit der vorübergehenden Einstellung der Fangtätigkeit vorgesehen werden. Die vorübergehende Einstellung der…
Die Mitgliedstaaten müssen darin bestärkt werden, ihre Regelungen für eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit auszuweiten, um ihre Flotten an die…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates vom 17. Dezember zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen…
Die betreffenden Fischer stellen sämtliche Fischereitätigkeiten effektiv ein. Der Begünstigte reicht den Nachweis für die tatsächliche Einstellung der…
wenn die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit in einem Bewirtschaftungsplan gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates oder einem Mehrjahresplan…
Die Bestimmungen über ersetzte oder stillgelegte Schiffe im Zusammenhang mit der Zuweisung zusätzlicher Tage für die endgültige Einstellung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.