Erwägungsgrund 4 32014R0515
Die vom Rat im Februar 2010 angenommene Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (im Folgenden „Strategie der inneren Sicherheit“) ist ein gemeinsames Programm zur Bewältigung dieser gemeinsamen sicherheitspolitischen Herausforderungen. In der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-Strategie der inneren Sicherheit“ vom November 2010 werden die Grundsätze und Leitlinien der Strategie in konkrete Maßnahmen umgesetzt und fünf strategische Ziele genannt: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke, Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen, besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace, Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas angesichts von Krisen und Katastrophen.